
E-Rechnung ab 2025 - Bereiten Sie sich jetzt vor!
17.05.2024
Das neue Wachstumschancengesetz bringt ab 01.01.2025 die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) mit sich. (Achtung: Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung!)
Dies betrifft alle Unternehmen in Deutschland, die in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen, verarbeiten und speichern. Rechnungen an Privatpersonen sind derzeit noch nicht betroffen.
Die Übergangsregelungen sind wie folgt:
- Ab 01.01.2025 dürfen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.
- Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000€ E-Rechnungen versenden.
- Ab 01.01.2028 sind alle Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet.
Die Umstellung auf E-Rechnungen bietet Unternehmen viele Vorteile, wie z.B. Kosteneinsparungen und Optimierung des Cash-Managements. Es ist jedoch wichtig, dass Sie ein System zum Empfang von E-Rechnungen bis zum 01.01.2025 implementieren! Bei der Nichteinhaltung der Neuregelungen drohen Konsequenzen.
Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.